Folgerezept
Erstverordnungen (neue Rezepte) können Sie NICHT über dieses Formular anfragen. Hierzu vereinbaren Sie bitte einen Termin in der Sprechstunde.
Wie Sie wissen, unterliegen wir einer sogenannten Budgetierung. D.h. unsere Verordnungskapazität ist beschränkt. Es bedeutet, dass nur eine definierte Anzahl von Rezepten ausgestellt werden darf. Wundern Sie sich bitte nicht, wenn wir Sie um eine Vorstellung in der Sprechstunde bitten, um Ihren Befund und Ihre Therapie zu kontrollieren.
Zu Ihrem Schutz:
Sollten Sie das Rezept nicht persönlich abholen, bitten wir Sie, dem*der Abholer*in eine Vollmacht hierfür zu erteilen und Ihre Versichertenkarte mitzugeben!